In der Apotheke wird grundsätzlich zwischen pharmazeutischem und nicht pharmazeutischem Apotheken Personal unterschieden. Bestimmte Tätigkeiten sind nur pharmazeutischem Personal vorbehalten. Die Ausbildung in den Apothekenberufen sind sehr anspruchsvoll. Das pharmazeutischen Personals erhält nach Abschluss der Ausbildung eine staatliche Berufserlaubnis zur Ausübung ihres Berufes in der Apotheke. Erst dann dürfen sie in der Apotheke ihre Berufsbezeichnung führen und in vollem Umfang ihren Apotheken-Beruf ausüben.
Pharmazeutisches Personal:
Pharmazeutischem Personal in der Apotheke sind die pharmazeutischen Tätigkeiten, wie Abgabe von Arzneimitteln und Medikamenten, Beratung zu Arzneimitteln und Medikamenten, das Herstellen und Prüfen von Ausgangsstoffen sowie Arzneimitteln und Medikamenten gesetzlich vorbehalten. Zur Berufsgruppe des pharmazeutischen Personals in der Apotheke gehören:
1. Apotheker
Die Ausbildung zum Apotheker erfordert das Abitur und ein vierjähriges anspruchsvolles Hochschulstudium. Zwei Staatsexamen sind in dieser Zeit abzulegen. Der Hochschulausbildung folgt ein Jahr Praktikum in z.B. einer öffentlichen Apotheke, der Industrie und/oder der Hochschule. In dieser Zeit ist der angehende Apotheker als Pharmazie-Praktikant tätig und erwirbt praktische Fähigkeiten in der Apotheke für seinen zukünftigen Beruf als Apotheker. Nach bestandenem dritten Staatsexamen kann er die Approbation als Apotheker (Erlaubnis zur Ausübung des Apotheker Berufes) erhalten. Ab diesem Zeitpunkt darf die Berufsbezeichnung Apotheker geführt werden und alle pharmazeutischen Tätigkeiten in der Apotheke selbständig durchgeführt werden. Die pharmazeutische Tätigkeit des Medikationsmanagements ist nur Apothekern vorbehalten.
2. Apothekerassistenten (Vorexaminierte)
Bis 1969 bestand die Ausbildung des Apothekers aus einer zwei jährigen Lehre in einer Apotheke und anschließenden dreijährigem Pharmaziestudium. Mit bestandenem Vorexamen durften diese Mitarbeiter die Berufsbezeichnung Apothekerassistent führen. Mit der Umstellung des Pharmaziestudium mit Praktikum am Ende der Hochschulausbildung erfolgt in diesem Beruf keine Ausbildung mehr. Der Apothekerassistent darf unter Verantwortung eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen und unter bestimmten Voraussetzungen den Apotheker vertreten.
3. Pharmazieingenieur
Dieser Apotheken-Beruf wurde in der DDR meist als dreijähriges Ingenierstudium an einer Ingenieurschule ausgebildet. Seit der Wende erfolgt keine Ausbildung in diesem Apotheken-Beruf mehr. Ein Pharmazieingenieur besitzt ebenfalls eine staatliche Berufserlaubnis und darf unter Verantwortung eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten in der Apotheke ähnlich dem Apotheker ausführen und unter bestimmten Voraussetzungen den Apotheker vertreten.
4. PTA (Pharmazeutisch technische Angestellte)
Die Ausbildung beinhaltet eine zweieinhalbjährige theoretische Berufsausbildung an einer Berufsschule und ein halbjähriges Praktikum in der Apotheke. PTA's erhalten nach erfolgreichem Prüfungsabschluss ebenfalls eine Berufserlaubnis als PTA. Sie dürfen in Apotheken nur unter Aufsicht eines Apothekers arbeiten und können alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen.
5. Apothekenassistent
Apothekenassistenten haben in der DDR nach erfolgter Berufsausbildung zum Apothekenhelfer anschließend ein zweijähriges Ingenieursstudium der Pharmazie absolviert. Sie dürfen ähnlich wie PTA's unter Aufsicht eines Apothekers alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen.
6. Pharmaziepraktikanten, PTA-Anwärter
Pharmaziepraktikanten sind zukünftige Apotheker in ihrem einjährigen Praktikum z.B. in einer Apotheke. PTA-Anwärter absolvieren ihr halbjähriges Praktikum im Anschluss an die Berufsschulausbildung in z.B. einer Apotheke. Beide Berufsgruppen dürfen nur unter Aufsicht in der Apotheke pharmazeutische Tätigkeiten ausführen. In der Apotheke begleitet sie meist ein Apotheker und vermittelt das praktische Wissen.
Nicht pharmazeutisches Personal:
Zu den Berufsgruppen des nicht pharmazeutischen Personals gehören alle übrigen Angestellten in einer Apotheke. Sie dürfen grundsätzlich keine pharmazeutischen Tätigkeiten in der Apotheke durchführen. Das pharmazeutische Personal kann sich durch das nicht pharmazeutische Personal bei pharmazeutischen Tätigkeiten unterstützen lassen.
1. PKA, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter
PKA's (Pharmazeutisch Kaufmännische Angestellte) werden in einer dreijährige Berufsausbildung in der Apotheke mit begleitendem Unterricht an der Berufsschule ausgebildet. Zur Aufgabe dieser Berufsgruppe gehört die Warenbewirtschaftung in der Apotheke, also die Warenlagerpflege wie das Bestellen, Verbuchen, Einlagerung und Einhaltung der Lagerungsvorschriften. Diese Berufsgruppe erfüllt in der Apotheke wichtige Aufgaben im rückwärtigen Bereich der Apotheke. Durch ihre Ausbildung sind diese Mitarbeiter auch zur Abgabe von apothekenüblichen Waren wie Kosmetik, Babynahrung oder Pflanzenschutzmittel qualifiziert.