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Wissen Sie wie lange ein Arzneimittel angewendet werden darf? Wann ist ein Arzneimittel verfallen? Was mache ich mit verfallenen Arzneimitteln, wie kann ich diese entsorgen?

Verfallsdatum

Arzneimittel tragen ein offenes Verfallsdatum. Im Beipackzettel Ihres Arzneimittel finden Sie die Angabe " ... nach Ablauf des Verfallsdatums darf das Arzneimittel nicht mehr angewendet werden ...". Das bedeutet, dass Sie das Arzneimittel im angegebenen Monat noch verwendet dürfen, im Folgemonat ist das Arzneimittel verfallen, z.B. Verfallsdatum 12/2014 bedeutet das Arzneimittel darf bis 31.12.14 verwendet werden, ab 01.01.2015 ist das Arzneimittel verfallen. Sie sollten das Arzneimittel auch ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwenden. Der Hersteller übernimmt ab diesem Zeitpunkt keine Garantie mehr dafür, das der Arzneistoffgehalt noch ausreichend hoch ist. Darüber hinaus ist ab diesem Zeitpunkt die Haftung des Herstellers für sein Arzneimittel beendet. Sollten Sie durch die Anwendung eines verfallenen Arzneimittels gesundheitlichen Schaden erleiden, wird der Hersteller nicht mehr dafür haftbar sein.

Verfallsdatum nach Anbruch

Nach dem Anbruch sind insbesondere flüssige Arzneimittel begrenzt verwendbar. Die Angaben zur Verwendbarkeit nach Anbruch des Arzneimittels ist auf dem Beipackzettel angegeben oder Sie fragen Ihre Apotheke im Kaufland Merseburg.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Einige frei verkäufliche Arzneimittel der Gruppe der Nahrungsergänzungsmittel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Dieses gibt an, bis wann auf alle Fälle das Arzneimittel die vom Hersteller ausgewiesene Qualität besitzt. Es darf ähnlich wie Lebensmittel-MHD über den Zeitpunkt hinaus angewendet werden, wenn es keine offensichtlichen Mängel aufweist. Falls Sie unsicher sind, ob auf der Packung Ihres Arzneimittels ein Verfallsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum steht, fragen Sie bitte Ihre Apotheke.

Entsorgung Alt-Arzneimittel

Verfallene Arzneimittel sollten sachgerecht entsorgt werden. Von einer ganzen Reihe Arzneimittel gehen noch nach Ablauf des Verfallsdatum Gefahren aus. Es gibt Zytostatika, die zellschädigend wirken. Andere Arzneimittel wirken terratogen, dass heißt sie schädigen das werdende Baby in der Mutter. Es hat schon mehrfach Unfälle im Haushalt gegeben, wo unbefugte Personen unwissentlich ein für sie schädliches Arzneimittel eingenommen haben, oder Kinder an unsachgemäß gelagerte Arzneimittel gelangt sind und diese eingenommen haben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Lagerungshinweise von Arzneimitteln. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Haus-Apotheke und entsorgen Sie nicht mehr benötigte Arzneimittel. Es gibt auch immer wieder Berichte, dass selbst aus dem Hausmüll opioidhaltige verfallene Arzneimittel für missbräuchliche Zwecke entwendet wurden.

Die meisten verfallenen Arzneimittel könnten Sie im Hausmüll entsorgen. Ihre Apotheke im Kaufland Merseburg empfiehlt Ihnen aber aus Sicherheitsgründen lieber verfallene Arzneimittel zur Entsorgung in Ihre Apotheke zu bringen. Die Apotheke im Kaufland Merseburg nimmt diese kostenlos entgegen und wird sich um eine sachgerechte Entsorgung verfallener Arzneimittel kümmern.

Entsorgung Batterien und Elektrogeräte

Bezüglich leerer Batterien (z.B. von Hörgeräten) und elektrischen Altgeräten (z.B. Blutdruckmessgeräte) gibt es besondere Vorschriften. Sie dürfen diese nicht im Hausmüll entsorgen, sondern sind verpflichtet die alten Batterien oder Elektrogeräte in der Verkaufsstelle oder kommunalen Sammelstellen abzugeben.

Mit der richtigen Entsorgung von Altmedikamenten, Batterien und Elektrogeräten tragen Sie zum Schutz der Umwelt und Ihrer Gesundheit bei.