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Zuzahlung und Befreiung von der Zuzahlung - eine Wissenschaft für sich? Kennen Sie die Regelungen bei Arzneimittel und Hilfsmitteln bezüglich der Zuzahlung? Wie kann ich durch die Nutzung der Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Merseburg unterstützt werden?

Zuzahlung in der Apotheke

Jeder gesetzlich krankenversicherte Patient ist verpflichtet Zuzahlung zu leisten. Der Gesetzgeber möchte dadurch Kosten im Gesundheitswesen dämpfen und die Versicherten dazu anhalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten kostenbewusst medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

In der Apotheke resultiert daraus eine Zuzahlung für Arzneimittel und Hilfsmittel in Höhe von 10 Prozent, wobei für jedes Arzneimittel mindestens 5,- € bis höchstens 10,- €, für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 Prozent aber höchstens 10,- € für den Monatsbedarf, aber niemals mehr als das Arzneimittel oder Hilfsmittel selber kostet, zu zahlen sind. Für Teststreifen sind keine Zuzahlung fällig.

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Sollte bei der Einlösung eines Rezeptes für Ihr Kind dennoch einmal eine Zahlung von der Apotheke gefordert werden, kann es sich nur um eine Festbetragsdifferenz des Arzneimittels handeln.

Zuzahlung und Belastungsgrenzen

Belastungsgrenzen sorgen dafür, dass jeder erwachsene Patient in vollem Umfang die medizinische Versorgung erhalten kann und dabei nicht unzumutbar belastet wird. Derzeit müssen gesetzlich versicherte Patienten jährlich bis 2 Prozent ihres zu berücksichtigenden Bruttoeinkommens für Zuzahlung selber tragen, bei anerkannter chronischer Erkrankung nur bis 1 Prozent. Belastungsfreigrenzen, unter Umständen in Abhängigkeit der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, werden vom Familienbruttoeinkommen aus Lohn, Renten, Einnahmen aus Kapitalvermögen und ähnlichen wiederkehrenden Einkünften abgezogen. Für Sozialhilfeempfänger und einige andere Personengruppen wird die Belastungsgrenze gesondert berechnet. Wenn Ihnen das zu kompliziert wird, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse Auskunft über Ihre individuelle Belastungsgrenze oder Sie verwenden einen Zuzahlungsrechner.

Arzneimittel ohne Zuzahlung

Zusätzlich hat der Gesetzgeber Möglichkeiten eingeräumt, das bei preiswerten Arzneimitteln die Zuzahlung erlassen werden kann. So kann es sein, dass Sie trotz Zuzahlungspflicht entsprechend der Krankenkasse wo sie versichert sind, keine oder nur die Hälfte der Arzneimittel Zuzahlung entrichten müssen.

Zuzahlung Rückerstattung Befreiung

Sie können Ihre geleisteten Zuzahlung das Jahr über sammeln und sich mit Erreichen der Belastungsgrenze für den Rest des Jahres befreien lassen. Sie können auch für ein abgelaufenes Jahr die geleistete Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und prüfen lassen, ob Sie entsprechend Ihrer Belastungsgrenze zu viel bezahlte Zuzahlung zurückerhalten. Oder Sie lassen sich am Ende eines Jahres durch die Entrichtung der Zuzahlung entsprechend Ihrer Belastungsgrenze gleich für das gesamte Folgejahr von der Zuzahlung befreien. Mit jedem Jahreswechsel erlöschen die für das Jahr ausgestellten Zuzahlungsbefreiungen, sei denn, Sie haben sich durch die Entrichtung Ihrer zu erwartender Zuzahlung wieder für das Folgejahr befreien lassen.

Kundenkarte und Zuzahlung

Mit der Nutzung unserer Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Merseburg können wir Ihre Befreiung vermerken, sodass auch bei vom Arzt falsch ausgestellten Rezepten, wir keine Zuzahlung in unsererCenter- Apotheke einbehalten.

Die Center-Apotheke muss die Zuzahlung einbehalten. Sie verdient aber nicht daran. Die einbehaltenen Zuzahlung muss die Center-Apotheke an die gesetzlichen Krankenkassen abführen.

Für die Bereiche der stationären Versorgung- und Rehabilitationsleistung sowie Krankenhaus- und Anschlussbehandlung gelten gesonderte Regelungen für die Zuzahlung. Fahrtkosten kann die Krankenkasse übernehmen, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind und die Kasse in diesen Ausnahmefällen zuvor eine Genehmigung erteilt hat.

Wir empfehlen Ihnen alle Belege über die Zuzahlung zu sammeln. Bezüglich der Zuzahlung für Arzneimittel und Hilfsmitteln können wir Ihnen unsere Kundenkarte der Center-Apotheke im Kaufland Merseburg empfehlen. Wenn es notwendig sein sollte, können wir Ihnen jederzeit eine Sammelquittung über die in der Center-Apotheke im Kaufland Merseburg geleisteten Zuzahlung für Arzneimittel zusammenstellen, sodass Sie im laufenden Jahr diese für eine Befreiung bei Ihrer Krankenkasse mit einreichen können oder am Jahresende diese Sammelquittung mit allen weiteren Belegen zu Ihrer Krankenkasse geben könne, um prüfen zu lassen, ob Sie zu viel geleistete Zuzahlung von der Krankenkasse zurückerhalten.