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Mit der Einführung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes 2012 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine Reihe von zusätzlichen Satzungsleistungen anzubieten, die über das Maß der Regelversorgung hinausgehen. Das kann auch die Erstattung von frei verkäuflichen Arzneimitteln betreffen. Knapp die Hälfte aller gesetzlichen Kassen erstatten zusätzlich Arzneimittel.

Mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 erstatteten die gesetzlichen Krankenkassen apothekenpflichtige Arzneimittel im Prinzip nicht mehr. Ausnahmen sind nur noch für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bei Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vorgesehen. Erwachsene bekommen apothekenpflichtige Arzneimittel nur erstattet, wenn diese auf einer speziellen Ausnahmeliste aufgenommen sind und die entsprechenden Indikationen für den Patienten zutreffen.

Mit der Einführung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes wurde den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, über die Regelversorgung hinaus Kosten auch beim Arzneimittel zusätzlich zu erstatten, sofern die Arzneimittel nicht z.B. vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) generell davon ausgeschlossen sind. Damit soll der Wettbewerb unter den Kassen gestärkt werden.

Daraus resultiert, dass einige Kassen Arzneimittel der besonderen Therapierichtung (pflanzliche Arzneimittel, homöopatische Arzneimittel) erstatten. Andere Kassen erstatten alle apothekenpflichtigen Arzneimittel auch für die Altersgruppe 13. bis 18. Jahre, oder es wird mit Erstattungshöchstgrenzen gearbeitet. Bei allen Kassen ist die Einreichung der ärztlichen Verordnung (grünes oder Privatrezept) notwendig. Der Patient geht mit seinem Rezept in Vorleistung und erhält nach Einreichung der Verordnung eine Rückerstattung für das Arzneimittel. Gerne berät Sie die Apotheke im Kaufland Merseburg dazu oder Sie wenden sich gleich direkt an Ihre Krankenkasse.