Sie erhalten Pflege-Leistungen für zum Verbrauch bestimmte Pflege-Hilfsmittel in Höhe von maximal 31,- € von Ihrer Pflegekasse? Was hat sich zum 01.01.15 geändert:
Sie hatten einen Antrag für die Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflege-Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse gestellt und diesen bis zur Höhe von 31,- € monatlich bewilligt bekommen? Dieser Betrag wird ab dem 01.01.15 durch das Pflegestärkungsgesetz auf 40,- € monatlich angehoben. Sie sollten bei Ihrer Pflegekasse einen neuen Antrag für zum Verbrauch bestimmte Pflege-Hilfsmittel stellen, wenn Sie zusätzliche Pflege-Hilfsmittel benötigen. Sie können dann ab 01.01.15 mehr Pflege-Hilfsmittel zur Pflege von Angehörigen in der Apotheke erhalten.
Bestehende Kostenübernahmebestätigungen der Pflegekasse der AOK werden automatisch an die neue Höchstgrenze von 40,- € angepasst. Bei allen anderen Kassen ist eine neue Beantragung derzeit notwendig.
Auch in der Center-Apotheke im Kaufland Merseburg können Sie weiterhin Ihre Pflege-Hilfsmittel beziehen. Bei Fragen zum Thema Pflege steht Ihnen die Center-Apotheke im Kaufland Merseburg gerne zur Verfügung.